Frage:
kann ich mich volladoptieren lassen?
Jennifer P
2008-07-12 07:39:13 UTC
hallo. ich bin 23 jahre alt. meinen leiblichen vater habe ich seit meinem 5. lebensjahr nicht mehr gesehen und auch keinen unterhalt von ihm erhalten. mein stiefvater hat uns seit ich 7 war großgezogen. nun möchte ich das er mich adoptiert, was er auch möchte, aber im internet habe ich gelesen das eine volladotion nicht möglich ist. gibt es da irgendwelche ausnahmen. wollen unbedingt eine volladoption, so das ich auch keinerlei pflichten gegenüber meinem leiblichen vater habe. kann mir jemand helfen??
Vier antworten:
2008-07-12 11:16:48 UTC
Hallo Jennifer P,



selbstverständlich geht daß, absolut einfach und ohne Probleme,



habe meinen Sohn auch erst im Alter von 26 Jahren adoptiert,

habe Ihn auch seit seinem 7. Lebensjahr großgezogen,

brauchst nur einen Notar dazu , evtl.auch die Einverständnis von der Mama,

die Adoption ist nicht mal teuer,

je nach Notar etwa 80 Euro,



solltest Du noch Fragen dazu haben, ich bin gern dazu bereit sie dir zu beantworten (ICQ Nr.475024531/ od. Skype Name >marcusschaerfl< od. E-Mail >marcus.schaerfl@t-online.de)



kann Dir dann nur noch alles Gute mit deinem "neuen" Papa wünschen,



viele Grüße

> marcus <
@lbbw55
2008-07-15 17:16:51 UTC
Gem. §1772 BGB kannst Du durch Deinen Stiefvater adoptiert werden.

Der adoptierende Vater wird in diesem Fall gegenüber einem Notar zunächst die Adoption vorbereiten müssen. Dieser gibt den Adoptionsvertrag an das örtlich zuständige Familiengericht zur Entscheidung weiter.

Das Familiengericht wird ihn und Dich dann ggf. anschreiben, nach möglichen leiblichen Kindern fragen und einen Lebenslauf verlangen. Diesen musst Du auch schreiben und dem Gericht zukommen lassen.

Ich ziehe dies z.Zt. selbst auch durch und habe beantragt, meinen Stiefsohn (ebenfalls 23 Jahre, ich habe ihn seit dem 5. Lj. mit meiner heutigen Ehefrau großgezogen) zu adoptieren. Da ich eigene Kinder aus meiner ersten Ehe habe (beide Volljährig), haben diese auf Anforderung des Gerichts auch Stellung dazu nehmen müssen. Von dort kam in beiden Fällen eine Ablehnung, die jedoch nach Meinung des Gerichts nicht ausreichend begründet waren, sodass ich davon ausgehe, dass das Verfahren nach nunmehr mehr als einem halben Jahr bald und endlich erledigt sein wird.



Dir wünsche ich auf jeden Fall viel Glück.
Mami2003
2008-07-13 09:05:37 UTC
Selbstverständlich geht das!! Es heißt, wie vorher schon richtig beantwortet wurde, Annahme mit den Wirkungen für Minderjährige, wobei der Hauptunterschied eben in der Verwandtschaft liegt, da sonst bei Volljährigen nur die ELTERN "geän dert" werden, aber die Verwandtschaft zu anderen (z.B. Großeltern) bestehen bleibt. Bei der Volladoption erlöschen alle Verwandschaftsverhältnisse und auch das Erbrecht. Voraussetzung ist, dass das Eltern-Kind-Verhältnis sehr gefestigt ist und bereits bei Minderjährigkeit des Anzunehmenden bestanden hat. Das passt dann ja alles!! Bei uns war es sehr easy. Man macht einen Termin beim Notar aus und erklärt dort die gegenseitige Adoptionsabsichten. Das geht dann zum Vormundschaftsgericht und wird geprüft. Das JA hat nichts damit zu tun, da Du ja volljährig bist. Der leibliche Vater wird zwar angeschrieben und darf Stellung nehmen, hat aber eigentlich nichts zu melden!!
Komet
2008-07-12 16:21:37 UTC
Es gibt auch die Möglichkeit der "Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme"

Das ist §1772 BGB

Das geht bei dir, weil der Annehmende der Mann deiner Mutter ist.



Aber wie genau das alles von sich gehen soll kannst du gratis beim Jugendamt nachfragen! Die sind nämlich auch für Erwachsenenadoptionen zuständig!



Alles Gute!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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