Frage:
Adoption????
Happy
2007-12-08 03:13:46 UTC
hat vielleicht jemand hier schon selbst ein Kind adoptiert... Details... meine Freundinn hat geheiratet und der Sohn ist nicht von Ihrem Mann, dieser möchte es aber adoptieren... Der Vater wäre damit auch einverstanden... Könnt iht mir vielleicht sagen was ich Ihr sagen soll oder an wen sie sich wenden muss. Danke
Fünf antworten:
?
2007-12-08 07:08:22 UTC
Das ist eine so genannte Stiefkindadoption. Relativ einfach!! Leider steht in der Frage nicht, wie alt das Kind ist. Der Ablauf ist so: man geht zum Notar und gibt dort die Absichtserklärung zu Protokoll. Das kann NUR ein Notar machen!! Beurkundet wird der Adoptionswunsch. Diese Urkunden gehen dann zum Vormundschaftsgericht des Ortes, an dem das Kind gemeldet ist. Der Vater muss ebenfalls beim Notar eine Freigabeerklärung unterzeichnen, in der kleinerlei Bedingungen (... wenn mir der Umgang weiterhin gestattet ist ... wenn dafür meine Schulden erlassen werden ...) beinhaltet sein dürfen. Er kann auch zu dem selben Notar gehen; oft wird es dadurch etwas billiger. Die Erklärungen bzw. Beurkundungen kosten ca. 100 Euro p. Stück (jedenfalls bei uns). Das Vormundschaftsgericht stellt dann z.B. fest, ob alle Urkunden korrekt sind. Das Jugendamt muss eine Stellungnahme abgeben - je nach Alter des Kindes wird es auch selbst angehört. Polizeiliches Führungszeugnis muss vom Annehmenden vorgelegt werden. Ist das Kind noch sehr klein und der Vater stimmt zu, ist es unproblematisch. Ist das Kind schon älter, so ab ca. 6 Jahre, wird es selbst auch gehört. Es spielt auch eine Rolle, wie die finanziellen Voraussetzungen der Familie sind. Wenn der Vater z.B. sehr vermögend ist, der Annehmende jedoch bettelarm ... dann kann das Gericht sagen "dem Kind wird wirtschaftlicher Schaden entstehen" - und kann die Adoption verbieten. Das geschieht extrem selten. Im Prinzip wird geprüft, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis existiert. Gibt es das, so wird bei dieser Adoptionsart nicht viel Aufhebens gemacht - es sei denn, das Jugendamt macht Zicken. Ist der Annehmende z.B. schon Vater für andere Kinder und kümmert er sich da nicht, zahlt nicht etc., kann es kompliziert werden. Im Normalfall jedoch ist es ziemlich einfach, wenn alle zustimmen. Mit der Adoption wird auch der Nachname, soweit noch nicht geschehen, geändert. Zum leiblichen Vater und dessen Familie gibt es dann kein Verwandtschaftsverhältnis mehr, dafür aber zur Familie des Adoptivvaters. Das gilt auch für das Erbrecht!! Ich glaube, das war alles, was man wissen muss!! Bei weiteren Fragen antworte ich gern: burgfarrnbach@xemail.de
sk4ter
2007-12-08 03:24:16 UTC
Ich würde mich erstmal beim örtlichen Jugendamt erkundigen, was alles zu beachten ist.

Da gibt es sicherlich einige rechtliche und/oder finanzielle Tücken, die man bedenken sollte.

Und auch die emotionale Seite darf man nicht vergessen, das Kind bekommt ja einen 2. Papa quasi.

Also ich würde das vor Ort mal persönlich mit jemandem im Jugendamt abstimmen, die wissen bestimmt auch, wo der ganze Papierkram hinmuss und so.
TEUFELINE
2007-12-08 03:16:11 UTC
http://www.adoption.de/
Gerhard S
2007-12-08 03:19:37 UTC
ich wäre vorsichtig, denn dann ist er auch für den unterhalt und ddi ausbildungskosten verantwortlich; dass de genetisce vater damit einverstanden ist,kann ich nmir vorstellen, derhat nämlich dann diese verpflichtungen los!

ausserdem erlangt der adoptiv-sohn die erbrechte!

ich würde das lieber lassen!
2007-12-08 03:23:07 UTC
Man kann nicht einfach sagen "Ok, ich will das Kind nicht mehr, nehme es auf deinen Namen" ist in Europa nicht möglich solange der "echte"Vater lebt und bei der Geburt das Kind anerkannt hat und es dadurch seinen Namen trägt. Die Scheidung ändert daran nichts. Es gibt ganz spezielle Fälle, aber auf jeden Fall wird Alles vor einem Richter abgewickelt.

Da kann man nichts privat "basteln" ! Auch wenn's gut gemeint ist !.........


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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