Hallo und Frohe Weihnachten,
es gibt eine kleine Chance!
Ein Richter des Pflegschaftsgerichtes kann ein Urteil darüber fällen, wenn Ihr einen entsprechenden Adoptionsantrag stellt (am besten von einem Anwalt).
Der Richter wird zum Wohle des Kindes entscheiden.
d.h. selbstverständlich werden die Behörden zu erst den Kontakt mit dem leiblichen Vater aufnehmen und um seine Zustimmung bitten. Wenn er sich weigert, diese zu erteilen, dann prüft der zuständige Richter, welches Verhältnis zwischen Kind und leiblichem Vater besteht und welches Verhältnis zwischen dem annehmenden Vater und dem Kind besteht.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Verhältnis zwischen nicht leiblichen Vater und Kind eher dem Verhältnis eines Vaters zu seinem leiblichen Kind entspricht als das Verhältnis des leiblichen Vaters zu seinem Kind und auch das Kind den Wunsch hat, dann kann der Richter für eine Adoption urteilen. Dann kann auch dein EX nichts dagegen machen!
Da deine Tochter erst 10 Jahre ist, muss der Richter allerdings ihren Wunsch nicht berücksichtigen. Dies ist anders, wenn sie 12 Jahre wäre, dann hätte sie ein Mitbestimmungsrecht!
Geht auf jeden Fall zu einem Anwalt!! Er kann euch sicher helfen!
Ich spreche hier aus eigener Erfahrung!!!
liebe Grüße und hoffnungsvolle Feiertage dir und deiner Familie
Diamond