Zunächst einmal:
Wenn du wirklich deine eigene Entscheidung getroffen hast, unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten, dann beglückwünsche ich dich dazu.
Es ist definitiv keine leichte Sache, die du da durchstehst. Aber du hast dich entschlossen, das jetzt so zu meistern und das ist dein gutes Recht!
Lass dich von niemandem abstempeln, nur weil du das tust, was du persönlich für richtig hälst.
Und ja, du kannst sicher sein, dass das Kind in eine vernünftige Familie kommt, wenn du es abgibst, denn auf ein Kind kommen schätzungsweise etwa 10 Anträge von potentiellen Eltern. Da hat das Jugendamt eine Riesenauswahl an Eltern für dein Kind.
Es gibt aber ein Problem: Laut Bundesverfassungsgericht hat jedes Kind das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft.
Es kann also sein, dass das Jugendamt Druck macht, dass du den Namen nennen sollst.
Wenn du jedoch dauerhaft sagst, dass du nicht weißt, wer der Vater ist (könntest ja auch genausogut bei einem One-Night-Stand auf einer Party schwanger geworden sein), werden die sich nicht der Adoption in den Weg stellen.
§1747 Absatz 4 BGB sagt, dass keine Einwilligung erforderlich ist, wenn der Aufenthalt des Vaters dauerhaft nicht bekannt ist. Das würde dann auch da angewendet werden.
ALLERDINGS: Wenn sich später herausstellt, dass du das Amt arlsitig getäuscht hast, kann der Vater per Gericht zumindest ein Umgangsrecht einklagen!
Kann also alles schief gehen.
Ich hoffe, es wendet sich für euch beide alles zum Guten!
Übrigens: Eine Einwilligung in die Adoption ist erst nach 8 Wochen nach der Geburt möglich (§1747 Absatz 2)! Bis dahin hast du noch eine letzte Bedenkzeit.
Nur für den Fall!