Frage:
"Stiefkind" adoptieren ohne Zustimmung des leiblichen Vaters?
katzenmami69
2008-01-06 04:32:04 UTC
Ist das möglich? Mein Lebensgefährte und ich wollen irgendwann heiraten, wir haben auch schon darüber geredet, dass er meinen großen Sohn dann adoptieren möchte. Dessen leiblicher Vater kümmert sich ohnehin kein bisschen um ihn und zahlt auch keinen Unterhalt. Aber ich fürchte, mit der Adoption wird er trotzdem nicht einverstanden sein. Das muss man doch irgendwie umgehen können, zumal mein Sohn das auch gerne so möchte, oder nicht?
Elf antworten:
Sternenstaub
2008-01-06 11:35:41 UTC
Mein Bruder hat das auch grade durch.

Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters kann dein Lebensgefährte deinen Sohn leider nicht adoptieren

Selbst wenn du es vor Gericht probierst, wirst du wohl keinen Richter finden, der euch die Adoption zu spricht.

Du hast nur eine Chance: Schreib den KV an. Erkläre ihn was ihr vorhabt. Erklär ihn, das er dann keinen Unterhalt mehr leisten muss und so auch keine Schulden mehr anlaufen. Dies ist die einzigste Möglichkeit, die ihr habt.

Du solltest allerdings nie vergessen, das bei einer Adoption der KV aus sämtlichen Papieren( Geburtsurkunde etc.p.p) verschwindet. Er ist nirgends mehr aufgeführt und ihr bekommt neue Unterlagen.

Ich weiss nicht, wie alt dein Sohn ist, aber jedes Kind hat das Recht darauf zu wissen, wer der Leibliche Vater ist bzw. wie er heißt, auch wenn er sich nicht kümmert und Unterhalt zahlt.
2008-01-06 18:10:50 UTC
Ohne Zustimmung des KV geht es nicht. Auch nicht wenn das Kind unehelich ist oder wenn du alleiniges Sorgerecht hast.

Ich finde das auch gut so. Irgendwo muss auch ein Vater Rechte haben.



Wie alt ist Dein Sohn denn?

Kann er überhaupt die Konsequenzen absehen?

Vielleicht reicht ja auch ganz einfach eine Namensänderung.

Damit hat Dein Sohn euren Familiennamen, aber der Vater verliert keine Rechte.

Sollte aber der KV den gleichen Familiennamen tragen, muss er auch da zustimmen. Hat er einen anderen Familiennamen als das Kind, kannst Du nach der Hochzeit darüber selbst bestimmen, da dem Kind der Familienname eines Elternteils "zusteht" (hört sich blöd an, ist aber Gerichtsdeutsch). Dein Kind bekommt dann eine ganz neue Geburtsurkunde und hat dann als Geburtsnamen den neuen Familiennamen. Das habe ich bei meiner Tochter so gemacht.
2008-01-06 14:54:09 UTC
Rechtlich möglich ist die Adoption ohne Zustimmung des leiblichen Vaters.



Trotzdem rate ich davon ab, schon aus Rücksicht auf das zu adoptierende KIND. Ungeachtet dessen, dass der Sohn das auch so gerne möchte. Wenn der Lebensgefährte interesse an dem Sohn hat, wird er sich auch ohne Adoption um ihn kümmern.



Ein lebendiger Mensch ist keine Handelsware. M. E. ist eine Adoption nichts weiter als ein etwas wertvollerer Handelsakt.



@ Träne 2007

Guter Beitrag!
gestreifter Max
2008-01-06 12:52:05 UTC
Wenn der Vater dagegen ist,kann man auch eine,,Namensgebung``machen.Dabei erhält das Kind ,den Namen des Stiefvaters.Der Nachteil dabei ist,er hat keine Rechte.Aber der Nachname zeigt dem Kind eine Zugehörigkeit zur neuen Familie.Wenn noch Kinder kommen sollten,haben dann alle Kinder einen Nachnamen.
meli870406
2008-01-06 13:34:14 UTC
Hallo



das ist möglich hatten so ein fall in der Verrwandschaft und wenn dein Kind das gerne möchte und dein Partnr dann ist das kein problem das entscheidet das Familiengericht und wenn r nicht zahlt und nicht kümmrt dann hast du die besten Chancen ohne einverständnis der rzeugers
Honigkuchentörtchen
2008-01-06 13:22:09 UTC
eigentlich ist es ganz einfach! am besten du gehst du einem Jugendgericht! der Richter wird dann auch deinen Sohn fragen mit wem er lieber wohnen will! seinem leiblichen Vater der sich gar nicht ums Kind kümmert oder halt deinen neuen Lebensgefährten! viel Glück! ;)
Lady C
2008-01-06 13:04:34 UTC
Das geht soweit ich weis nicht ohne die Zustimmung des Vaters.

Da musst du wirklich übers Gericht und Jugendamt gehen.



Positiv auf einer Seite ist das er nicht zahlt und sich nicht ums Kind kümmert,vieleicht stimmt der Vater ja selbst zu.Oft leider sind manche Männer da aber trotzdem auf den Ego-trip, und wollen ihr Erbgut nicht Freigeben.

Lg C und ich drück dir die Daumen zu gunsten deines Kindes
2008-01-06 12:39:35 UTC
am besten mit dem Jugendamt reden die werden sich die Situation angucken euch dazu befragen auch das Kind und dann wird mit dem leiblichen Vater geredet ihr könnt euch ja auch noch einmal zusammen setzen und nicht drüber reden was ihr wollt sondern was für deinen Sohn das beste ist! und nicht vergessen er hat auch seinen willen oft sagen Kinder nur das was ihre Eltern bzw Mutter will um sie nicht zu verletzten aber eigentlich wollen sie was anderes setze dich auf jedenfall nochmal mit deinen Sohn zusammen !!



sage ich dir als kind die das alles durchgemacht hat !
Bolles Harbor Alive-New 360 pg
2008-01-06 12:54:57 UTC
I don't know how Family Courts work in Germany, I haven't been there since 1989 but don't you have an Attorney?

Tut mir Leid....Es war für mich zu anstrengend auf Deutsch zu schreib......



Kurt
Lucius T Fowler
2008-01-06 12:43:09 UTC
Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters geht's nicht, es sei denn, ein Familiengericht entzieht ihm das Sorgerecht. Was einer Bekannten von mir in dem Fall allerdings geholfen hat: Sie ging zu einem Anwalt, und der schrieb dem leiblichen Vater einen Brief, ob er sich mit der Namensänderung einverstanden erklären würde. Aus irgendeinem Grund hat er das Formular dann unterschrieben zurückgeschickt. Es gab aber dann trotzdem eine Verhandlung vorm Familiengericht (keine Ahnung, warum, aber muss wohl so sein), zu der der leibliche Vater aber gar nicht erst erschien. Und damit war die Namensänderung zumindest mal gelaufen. Wie es dann mit der Adoption lief, weiß ich nicht. Nur, dass sie am Ende erfolgreich war. Aber ohne Anwalt würd' ich da nicht rangehen.
Traene-2007
2008-01-06 12:42:32 UTC
Ich glaube ohne Zustimmung wird da nix gehen, aber man kann es bestimmt gerichtlich darauf ankommen lassen und mit viel Geduld wird der Richter dann auch ohne Einwilligung zustimmen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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