Frage:
Stiefkind Adoption ohne zustimmung des Leiblichen Vaters?
lefpanad
2008-11-22 02:36:55 UTC
Mein Sohn ist jetzt 10 Jahre alt, ich bin mit meinen jetzigen Mann zusammen gekommen wie ich bereits Schwanger war.
Mein Sohn kennt also nur ihn als Vater obwohl ich ihn erzählt habe das er einen anderen Erzeuger hat. Mein Mann der die Vater rolle seit anfang an übernommen hat möchte jetzt mein Sohn / sein Stiefsohn adoptieren.
Der Erzeuger hat sich noch nie für seinen Sohn interessiert, er hat ihn in 10 Jahren nur einmal gesehen da war er ca. 8 Monate alt. In all den Jahren hat er nachweislich keinen cent für ihn bezahlt an Unterhalt.

Mein Problem besteht jetzt allerdings darin das er seit ca. 8 Jahren nicht mehr auffindbar ist (da er mittlerweile 4 Kinder hat denen er Unterhalt schuldet) und ich somit keine Chance habe sein Einverständnis zu bekommen. Ich habe kontakt zu seiner Mutter die allerdings auch nicht weiß wo er ist und durch einen Privat detektiv habe ich auch keine Antworten erhalten über sein Aufenthaltsort sondern nur eine dicke Rechnung erhalten.
Gibt es den nicht doch irgendeine Möglichkeit die Adoption durchzubekommen?
Das Jugendamt hat mir nur geraten den Privat detektiv einzuschalten aber ich sehe nicht ein noch mehr Geld dafür auszugeben (es waren schon etwas über 2000€). Wie viel soll ich noch erfolglos investieren?
Mein Sohn möchte unbedingt diese Adoption da mein Mann und ich noch 2 andere Kinder haben und wie er selbst sagt "er möchte richtig dazu gehören".
Vor 6 Jahren hatte mir das Jugendamt gesagt das wenn der Leibliche Vater 10 Jahre lang seine rechten und Pflichten nicht eingefordert bzw. nicht nachgekommen ist brauche ich sein Einverständnis nicht. Jetzt durch neue Gesetze die Väter schützen sollen geht das nicht mehr. -Nicht falsch verstehen, die Gesetze sind auf der einen Seite gut aber nicht in jedem Fall-. Warum sollte sein Vater jetzt nicht zählen aber mein Sohn später vielleicht für sein Vater aufkommen müssen?
Falls mir was passieren sollte hat mein Mann keinerlei rechte. Mein Sohn würde ins Heim kommen oder falls sein Vater bis dahin wieder aufgetaucht ist womöglich zu einem Wildfremden. Das kann doch nicht sinn der Sache sein?!

Gibt es vielleicht Gerichtsurteile oder ähnliches in so einem Fall?
Habe leider bei Google nichts gefunden.
Sieben antworten:
Caris
2008-11-26 07:54:44 UTC
Hallo,



alsoooo, ich denke, Antworten hast Du schon ganz richtige bekommen. Ich möchte aber noch sagen, dass ich aus eigener Erfahrung weiß, dass das nur mit der Zustimmung des leiblichen Vaters geht. Mein Stiefvater wollte mich auch mal adoptieren, aber mein leiblicher Vater (Situation ähnlich Deiner) hat gesagt er will das nicht. Also war da nix zu rütteln. Ich finde es sehr schade, dass es auf das Wort eines Menschen ankommt, der sich niemals um mich (in diesem Fall um Deinen Sohn) geschert hat. Ich weiß leider auch keine andere Lösung. Ich hoffe ihr kriegt das irgendwie hin.

Und für den Fall, dass Dir was passiert. Folge dem Rat meines Vorschreibers: Geh zum Notar und lass festlegen, wo er hinkommen soll. Das geht.



LG Caris
Komet
2008-11-22 18:26:30 UTC
Die Antwort des Jugendamtes damals war falsch. Es gab nie eine Zeitgrenze, wie lange sich ein leiblicher Vater niht um seine Pflichtenkümmern muss, damit dein Sohn ohne sein Wissen adoptiert werden darf.



Geh zu einem Anwalt.

Aber ohne Sohn. Halte ihn so lange es geht raus aus der Sache, damit er sich nicht falsche Hoffnungen macht.

Leider werden selbst in derart eindeutigen Fällen die Rechte des leiblichen Vaters für heilig erachtet.

Lass dir vom Anwalt eine Prognose geben, wie eure Chancen stehen. Das Gesetz ist auf eurer Seite: Der leibliche Vater zeigt keinerlei Interesse und hat seine Pflichten sträflichst vernachlässigt. Das Gericht "könnte" also seine Zustimmung ersetzen.



Ihr bekommt es dann auf jeden Fall noch einmal mit dem Jugendamt zu tun. Der Sozialarbeiter prüft, ob zwischen deinem Sohn und seinem Vater (denn nichts anderes ist dein Mann!) eine Eltern-Kind-Bindung besteht und ob es dem Wohle des Kindes entspräche, adoptiert zu werden.



Das Gericht muss dann entscheiden, ob es geht oder nicht.



Bereite deinen Sohn darauf vor, dass es eventuell nicht klappt. Denn wie gesagt: Gerichte entscheiden sehr oft zugunsten des leiblichen Vaters.



Dann müsstet ihr diesen entweder finden oder dein Sohn müsste warten, bis er 18 ist. Dann kann er sih auch adoptieren lassen und braucht dafür niemandes Zustimmung.



Für die Zwischenzeit wäre eventuell eine Einbenennung eine Zwischenlösung? Nicht perfekt, weil sie den Rechtstatus nicht ändert, aber immerhin könnte er dann schon so heißen wie ihr anderen.
2008-11-24 09:33:25 UTC
@deexa: ich glaube eher, dass Du von "Duden und Blasen" keine Ahnung hast. Was hast du denn für eine Berufserfahrung? bei einer solchen Rechtschreibung kann es kaum was Höheres sein. Hat sich jemand auf dem Klo darüber unterhalten, während du die Brille abgewischt hast?lach.



es heisst "Tuten und Blasen"....
2008-11-22 11:13:57 UTC
du wirst ohne einwilligung des leiblichen vaters nichts machen können, solange dein sohn minderjährig ist.

selbst wenn du alleiniges sorgerecht hast ist das ,neben einer namensänderung das einzige, wo er noch mitzureden hat.



ich hatte es damals bei meiner tochter auch versucht. die probleme mit unterhalt und nicht auffinden des vaters waren die gleichen wie bei dir.



aber

trotz anwalt und wollen meiner tochter, war nichts zu machen.

natürlich kann das gericht diese zustimmung ersetzen. aber dazu bewege die herrschaften dort mal. das machen die nämlich nur in ausnahmefällen.



nachtrag: @ deexa, soviel berufserfahrung kannst du wohl nicht haben.

ich weiß, dass es bei gewissen sachen durchaus löcher in unseren gesetzen gibt mit denen man einiges umgehen kann.

aber es kann wohl nicht angehen, dass nahezu alle antworter wissen das eine adoption ohne zustimmung NICHT geht und dass bei jedem anwalt, bei jedem jugendamt nur pappnasen sitzen und nur du alleine ahnung hast.



zu deiner mail an mich:

ich habe bei meiner tochter eine namensänderung auch ohne zustimmung durchgesetzt, obwohl mir bei gericht gesagt wurde, das ginge nicht. allerdings habe ich das schlupfloch im gesetz gefunden und dem gericht vorgelegt und ich habe recht bekommen.



glaub mir, erfahrung habe ich genug mit dem ganzen kram.

meine älteste tochter hat einen stiefvater und ich habe zwei stieftöchter.

ich habe das ganze theater schon dreifach durch und weiß inzwischen sehr genau was geht und was nicht.



nochmal @ fragesteller,

zu deiner sorge, was mit deinem sohn wird, wenn dir etwas passiert:



gehe zu einem notar und lasse festlegen, bei wem dein sohn in dem fall leben soll.

es muss nicht immer der leibliche, fremde elternteil oder ein heim sein.
2008-11-22 10:51:55 UTC
Geh mit deinem Sohn zu einem Anwalt, dein Sohn sollte bei Gericht einen Antrag zur Zulassung einer Adoption ohne Zustimmung des leiblichen Vaters einreichen.

Die Möglichkeit ist höher, dass der zuständige Richter dem Antrag deines Sohnes zustimmt. Vor Gericht hat dein Sohn dann die Gelegenheit sich selbst darüber zu äussern und kann dem Richter sicher am besten erzählen, wieso er selbst diese Adoption will.

Wichtig ist wie gesagt, dass dein Sohn diesen Antrag stellt und nicht du.
Berlinoffice2008
2008-11-23 11:41:00 UTC
Rechtlich muss sowohl der leibliche Vater als auch dein Sohn und du zustimmen.

Sobald er nur "nicht auffindbar" ist hast du keine chance.

Du kannst ihn aber polizeilich suchen lassen.

Im Schlimmsten Fall kann man iohn nach 1 Jahr für Tod erklären lassen wenn vieles dafür spricht.

Meist taucht er aber wieder auf, wenn die Polizei nach ihm sucht.
another
2008-11-22 10:51:19 UTC
wenn du das alleinige sorgerecht hast- brauchst du keine zustimmung des vaters.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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